Antworten
auf Ihre Fragen

Was wir machen, machen wir richtig. Qualifizierte Rechtsberatung setzt Spezialisierung voraus. In den nachfolgenden Bereichen (A-Z) verfügen wir über besonderes Know-How.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten wir Unternehmen branchenunabhängig. Unsere Beratung umfasst sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts von der Vertragsgestaltung über das Betriebsverfassungs- und Tarifrecht bis hin zur gerichtlichen Prozessvertretung.

Über besondere Expertise verfügen wir im Bereich des Kündigungsschutzes und der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere bei der Umsetzung von Sanierungskonzepten und den erforderlichen Verhandlungen von Interessenausgleichen und Sozialplänen.

Auch in Spezialthemen, etwa im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, der betrieblichen Altersversorgung und im Handelsvertreterrecht, verfügen wir über umfassendes Know-how. Des Weiteren beraten wir Geschäftsführer und Vorständen in allen vertraglichen Angelegenheiten und bei Fragen der Organhaftung.

Es ist stets unser Ziel, Unternehmen innerhalb sich häufig ändernder Rahmenbedingungen wirkungsvoll zu wirtschaftlich sinnvollen und vorausschauenden Entscheidungen zu verhelfen. Soweit erforderlich, ziehen wir dabei unsere Anwälte aus anderen Rechtsgebieten hinzu.